Rz. 67

 

Hinweis

Die Übergangsvorschrift des § 65 Abs. 3 Nr. 2 StVG (VGH Bad.-Württ. zfs 2014, 534) ist zu beachten.

Erreicht oder überschreitet der Betroffene 8 Punkte, gilt er unwiderlegbar als ungeeignet und die Fahrerlaubnis muss ihm entzogen werden. Auch nach der Reform ist der Führerscheinentzug zwingend, ohne dass die Verwaltungsbehörde ein Ermessen hätte (VGH Mannheim DAR 2014, 539).

Eine Wiedererteilung ist nicht vor Ablauf von sechs Monaten und nur gegen Vorlage eines positiven MPU-Gutachtens zulässig.

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