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Außerdem werden, soweit sie nicht bereits nach Absatz 1 einzutragen sind, rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte eingetragen, die die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine isolierte Sperre oder ein Fahrverbot bzw. die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 111a StPO anordnen.

Damit können auch Verurteilungen wegen in der Anlage 13 zu § 40 FeV nicht genannter Straftaten ins Register eingetragen werden. Punkte werden dafür allerdings dann nicht vergeben.

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