Rz. 30
▪ | Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), |
▪ | Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB), |
▪ | Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), |
▪ | Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB), |
▪ | Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), |
▪ | Führen oder Zulassen des Führens eines Kfz ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG). |
Hinweis
Eingetragen wird hier jede Verurteilung, also auch eine Verwarnung mit Strafvorbehalt oder ein Absehen von Strafe wie z.B. im Falle des § 142 Abs. 4 StGB.
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