Rz. 30

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB),
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB),
Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB),
Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB),
Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB),
Führen oder Zulassen des Führens eines Kfz ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG).
 

Hinweis

Eingetragen wird hier jede Verurteilung, also auch eine Verwarnung mit Strafvorbehalt oder ein Absehen von Strafe wie z.B. im Falle des § 142 Abs. 4 StGB.

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