Rz. 111

Vollstreckungskosten sind zwar Gegenstand der Rechtsschutzversicherung, allerdings nur für drei Vollstreckungsmaßnahmen. Der Rechtsschutzversicherer gewährt jedoch keinen Rechtsschutz für Kosten, die aufgrund der vierten oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen. Es entscheidet die zeitliche Reihenfolge, es gibt kein Wahlrecht, für welche Vollstreckungsmaßnahme Kostenschutz beansprucht wird.

 

Hinweis

Der beauftragte Rechtsanwalt sollte daher darauf achten, die "teuerste" Vollstreckungsmaßnahme an den Beginn der Zwangsvollstreckung zu stellen und nicht – wie üblich – umgekehrt.

 

Rz. 112

§ 5 Abs. 3 lit. e ARB 2008/2010 schließt Vollstreckungsmaßnahmen aus, die später als fünf Jahre nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden.

 

Rz. 113

Das Aushandeln und der Abschluss eines umfassenden Vollstreckungsvergleichs durch einen Rechtsanwalt dient der Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Vollstreckungsschuldners, die insoweit anfallenden Anwaltskosten sind vom Rechtsschutzversicherer zu übernehmen.[48]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge