Rz. 66

Die öffentliche Hand praktiziert teilweise noch die Form der sog. Selbstversicherung, bei der in Wirklichkeit überhaupt kein Versicherungsschutz besteht. Haftpflichtansprüche werden aus den öffentlichen Haushalten beglichen. Nachdem aber selbst die Länder Betriebshaftpflichtversicherungen für die Universitätskliniken abgeschlossen haben, sind im Wesentlichen nur noch Landeskliniken und Bundeswehrkrankenhäuser, aber auch einige große kommunale Krankenhäuser ohne Versicherungsschutz.

Wegen der hohen Versicherungsprämien finden wir die Selbstversicherung in Form hoher Selbstbehalte oder Teilabsicherung nur des Hochrisikobereichs neuerdings auch bei privaten Krankenhauskonzernen.

 

Rz. 67

Eine Unterart der Selbstversicherung sind die Captives (Captive-Insurance-Companies), bei denen es sich um unternehmenseigene Versicherungsgesellschaften handelt, die die Risiken des Krankenhausträgers als Tochtergesellschaft versichern. Insoweit sind sie mit dem Mutterunternehmen verbunden (Captives). Auch hiervon erhoffen sich die Krankenhausträger stabile Prämien, verbunden mit einem Zugang zum Rückversicherungsmarkt, eine Risikominimierung und letztendlich eine Kostenreduktion, also letztlich Ersatz für geeigneten Versicherungsschutz. Der Anteil der Captives am weltweiten Versicherungsmarkt wird mit 40 % geschätzt, hat also erhebliche Bedeutung, während in Deutschland Captives kaum eine Rolle spielen.[99]

[99] Anschlag, Entwicklungen der Betriebshaftpflichtversicherung des Krankenhausträgers, S. 17 ff.

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