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Zuständig zur Führung des Handelsregisters sind die Amtsgerichte, bei denen die Unterlagen jedoch nur noch elektronisch eingereicht werden. Für die Anmeldungen zum Handelsregister muss ein Notar eingeschaltet werden. Dieser führt die Anmeldung beim Handelsregister aus. Der Notar hat die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister jedoch elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

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