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Bei der Fortschreibung der Empfehlungen des Deutschen Notarvereins zur Vergütung des Testamentsvollstreckers erscheint es angebracht, die bisherigen Vergütungskriterien zumindest in Teilbereichen zu aktualisieren und an die geänderten Entwicklungen anzupassen. Es geht darum, auf der Grundlage dieser Empfehlungen Meinungen und juristische Aussagen zur aktuellen Praxisfragen betreffend die Testamentsvollstreckervergütung zu erarbeiten.

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