Rz. 102

Streitig war, ob lediglich der gesetzliche Unterhaltsanspruch als Nachlassverbindlichkeit auf die Erben übergeht oder auch Unterhaltsverbindlichkeiten, die durch Vereinbarung modifiziert worden waren.

Dazu nunmehr das OLG Koblenz:[96]

Zitat

"Unterhaltsvereinbarungen zwischen dem geschiedenen Ehegatten und dem Erblasser, welche den gesetzlichen Unterhaltsanspruch lediglich ausgestalten (sog. Unselbstständige Unterhaltsvereinbarungen), sind nach § 1586b BGB vererblich."

[96] OLG Koblenz RNotZ 2003, 52; vgl. auch Hambitzer, FamRZ 2001, 201.

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