Rz. 276

Muster 11.17: Antrag auf Umschreibung eines Vollstreckungstitels auf Schuldnerseite

 

Muster 11.17: Antrag auf Umschreibung eines Vollstreckungstitels auf Schuldnerseite

An das

Land-/Amtsgericht

– Vollstreckungsgericht –

_________________________[281]

zu Az. _________________________

Antrag auf Erteilung einer Vollstreckungsklausel (§ 727 ZPO)

In der Zwangsvollstreckungssache

_________________________ ./. _________________________

beantrage ich namens und in Vollmacht meines Mandanten, des Herrn _________________________,

eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils des _________________________gerichts _________________________ vom _________________________, Az. _________________________, gegen Herrn _________________________ als Erben des am _________________________ verstorbenen Schuldners zu erteilen und zu diesem Zwecke die beiliegende auf den Erblasser als Schuldner lautende vollstreckbare Ausfertigung auf der Schuldnerseite auf den Erben umzuschreiben.

Begründung:

Der Schuldner, Herr _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________, ist am _________________________ gestorben. Er wurde allein beerbt von Herrn _________________________.

Beweis: Ausfertigung des Erbscheins des Amtsgerichts – Nachlassgericht – _________________________ vom _________________________, Az. _________________________, von dem eine begl. Kopie mit der Bitte um Rückgabe der Originalausfertigung beiliegt.

Die mit Urteil vom _________________________ meinem Mandanten zugesprochene Forderung ist beim Alleinerben des Schuldners Nachlassverbindlichkeit in der Form der Erblasserschuld, § 1967 BGB. Damit liegen die Voraussetzungen für eine Klauselerteilung gegen den Erben des Schuldners nach § 727 ZPO vor.

Die gegen den Erblasser erteilte vollstreckbare Ausfertigung des Urteils gebe ich in der Anlage zurück.

(Rechtsanwalt)

[281] Zuständig ist das Gericht des ersten Rechtszugs (§ 724 Abs. 2 ZPO), im Mahnverfahren das Gericht, das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat (BGH NJW 1993, 3141).

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