Rz. 106

Es lag ein Antrag auf Alleinsorge vor. Im Termin wurde Vollmacht erteilt, daraufhin haben beide Parteien die Erledigterklärung abgegeben.[122] Es gab keine Einigungsgebühr, weil es an einem Einigungsvertrag fehlte. Anders wäre es gewesen, wenn z.B. vereinbart worden wäre, dass der Ehemann die Vollmacht erteilt und die Ehefrau für den Fall der Vollmachtserteilung ihren Sorgerechtsantrag für erledigt erklärt.
OLG Hamm JurBüro 2013, 79: Wenn ein Elternteil der Sorgeübertragung auf den anderen im Sorgeprozess zustimmt, löst das noch keine Einigungsgebühr aus, weil es ein "reines Anerkenntnis" ist.[123] (str.)
Bezieht sich die Einigung auf nur eines von mehreren Kindern, ist der volle Wert (§§ 44 Abs. 2, 45 FamGKG) anzusetzen (vgl. oben § 8 Rdn 98 f.).
[122] OLG Celle JurBüro 2013, 638.
[123] A.A. OLG Naumburg JurBüro 2013, 305: Wenn die Einigung zu einer Sorgeentscheidung gem. § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB führt, entsteht die Einigungsgebühr (mit umfangreicher Rspr. in diesem Sinn).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge