Rz. 96
Es bleibt daher festzuhalten, dass die Gründung einer Gesellschaft unter gleichzeitiger Beteiligung Minderjähriger unabhängig von ihrer Rechtsform der Mitwirkung eines Ergänzungspflegers bedarf und darüber hinaus die familiengerichtliche Genehmigung erforderlich ist, wenn die zu gründende Gesellschaft ein Erwerbsgeschäft betreibt. Die derivative Beteiligung eines Minderjährigen erfolgt hingegen oft ohne Ergänzungspfleger, wenn der Minderjährige eine voll eingezahlte Kommanditbeteiligung oder Beteiligung an einer Aktiengesellschaft erhält. Für die Beteiligung an einer GmbH oder die Übertragung einer Gesellschafterstellung als persönlich haftender Gesellschafter ist ein Ergänzungspfleger erforderlich. Der originäre Anteilserwerb kommt der Gründung unter Beteiligung eines Minderjährigen gleich, sodass in jedem Fall ein Ergänzungspfleger handeln muss. Die familiengerichtliche Genehmigung ist sowohl beim derivativen als auch beim originären Anteilserwerb hingegen nur bei einer Personengesellschaft erforderlich, soweit diese ein Erwerbsgeschäft betreibt. Der Erwerb von Todes wegen vollzieht sich grds. ohne rechtsgeschäftliche Maßnahmen und daher ohne die Beteiligung eines Ergänzungspflegers oder das Erfordernis einer familiengerichtlichen Genehmigung. Eine Ausnahme bildet jedoch die Erbfolge mittels Eintrittsklausel, da die Ausübung des Eintrittsrecht wieder einen rechtsgeschäftlichen Erwerb durch den Minderjährigen darstellt.
Rz. 97
Beteiligung bei/durch | Ergänzungspflegschaft | Familiengerichtliche Genehmigung |
Gründung | ||
Personengesellschaft | (+) | Erwerbsgeschäft (+) |
Vermögensverwaltung (–) | ||
Kapitalgesellschaft | (+) | Erwerbsgeschäft (+) |
Vermögensverwaltung (–) | ||
Derivativer Anteilserwerb | ||
Personengesellschaft | persönl. haftender Ges. (+) | Erwerbsgeschäft (+) Vermögensverwaltung (–) |
Kommanditist (–) | ||
Kapitalgesellschaft | GmbH (+) | (–) |
AG (–) | ||
Originärer Anteilserwerb | ||
Personengesellschaft | (+) | Erwerbsgeschäft (+) |
Vermögensverwaltung (–) | ||
Kapitalgesellschaft | (+) | (–) |
Erwerb v.T.w. | ||
Personengesellschaft | (–) | (–) |
Kapitalgesellschaft | (–) | (–) |
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