Rz. 720
Muster 11.5: Antrag auf Vernehmung eines Zeugen, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist
Muster 11.5: Antrag auf Vernehmung eines Zeugen, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist
An das
□ | Amtsgericht |
□ | Landgericht |
in _________________________
In dem Rechtsstreit
Kläger ./. Beklagter
Az: _________________________
wird in Ergänzung des bisherigen Vortrages noch Folgendes ausgeführt: _________________________
Der von dem Kläger dargestellte Unfallhergang ist unzutreffend. Das Unfallereignis hat sich vielmehr wie folgt zugetragen: _________________________
Beweis: | Zeugnis des Herrn _________________________ |
Der Zeuge ist Beifahrer in dem von dem Beklagten zu 1) gesteuerten Fahrzeug gewesen und war von daher in der Lage, das Unfallereignis unmittelbar wahrzunehmen. Der Zeuge ist allerdings der deutschen Sprache nicht mächtig, sodass beantragt wird,
zur Vernehmung des Zeugen einen Dolmetscher der polnischen Sprache gem. § 185 GVG beizuziehen. |
Zur Vermeidung späterer Verfahrensmängel wird schon jetzt angeregt, einen allgemein vereidigten Dolmetscher beizuziehen. Soweit dies nicht möglich ist, wird beantragt, den Dolmetscher vor der Vernehmung des Zeugen gem. § 189 GVG zu vereidigen.
Rechtsanwalt
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