Rz. 720

Muster 11.5: Antrag auf Vernehmung eines Zeugen, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist

 

Muster 11.5: Antrag auf Vernehmung eines Zeugen, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist

An das

Amtsgericht
Landgericht

in _________________________

In dem Rechtsstreit

Kläger ./. Beklagter

Az: _________________________

wird in Ergänzung des bisherigen Vortrages noch Folgendes ausgeführt: _________________________

Der von dem Kläger dargestellte Unfallhergang ist unzutreffend. Das Unfallereignis hat sich vielmehr wie folgt zugetragen: _________________________

 
  Beweis: Zeugnis des Herrn _________________________

Der Zeuge ist Beifahrer in dem von dem Beklagten zu 1) gesteuerten Fahrzeug gewesen und war von daher in der Lage, das Unfallereignis unmittelbar wahrzunehmen. Der Zeuge ist allerdings der deutschen Sprache nicht mächtig, sodass beantragt wird,

 
  zur Vernehmung des Zeugen einen Dolmetscher der polnischen Sprache gem. § 185 GVG beizuziehen.

Zur Vermeidung späterer Verfahrensmängel wird schon jetzt angeregt, einen allgemein vereidigten Dolmetscher beizuziehen. Soweit dies nicht möglich ist, wird beantragt, den Dolmetscher vor der Vernehmung des Zeugen gem. § 189 GVG zu vereidigen.

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