Rz. 17
Der Spruchkörper in Familiensachen besteht wie im ordentlichen Zivilrecht aus einem Einzelrichter. Die Abteilungen für Familiensachen werden jedoch mit sogenannten Familienrichtern besetzt. Ein Richter auf Probe darf im ersten Jahr nach seiner Ernennung Geschäfte des Familienrichters nicht wahrnehmen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen