Rz. 81
Zum Verhältnis des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter und der Drittschadensliquidation werden folgende Ansichten vertreten:
▪ | Beide Institute können nebeneinander angewendet werden.[284] Dann könnte der Vertragsgläubiger im Ausgangsfall den Schaden der vertraglich geschützten Dritten gegen den Vertragsschuldner geltend machen. |
▪ | Die Drittschadensliquidation hat Vorrang vor den Regeln des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.[285] Dann könnte der Vertragsgläubiger im Ausgangsfall den Schaden der vertraglich geschützten Dritten gegen den Vertragsschuldner einklagen, wenn die Voraussetzungen einer Drittschadensliquidation vorliegen. |
▪ | Ein Anspruch aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter schließt eine Liquidation des Drittschadens durch den Vertragsgläubiger aus.[286] Dann wäre die Klage im Ausgangsfall unbegründet. |
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