Rz. 44

Die Messanlage ähnelt dem Nachfolger ES3.0 auf dessen Funktionsweise unter Rdn 61–63 näher eingegangen wird.

1. Informationen zum Gerät

 

Rz. 45

Bei dieser Anlage handelt es sich um einen Einseitensensor, der mit einem Sensorkopf mit vier optischen Helligkeitssensoren ausgestattet ist. Drei der vier Sensoren überbrücken die Straße rechtwinklig zum Fahrbahnrichtungsverlauf, während der vierte dagegen schräg versetzt ist (Abbildung 2, Rdn 45). Die Gesamtlänge der Messbasis des Sensorkopfes, die durch die Sensoren 1 und 3 festgelegt ist, beträgt 500 mm, die Basis der Teilstrecke (zwischen Sensor 1 und 2 bzw. 2 und 3) liegt bei 250 mm. Die drei Sensoren dienen zur Ermittlung von zwei Geschwindigkeitsmesswerten. Der vierte Sensor, dessen optische Achse um ca. 2° schräg gestellt ist, dient zur Messung des Abstandes des Fahrzeugs vom Sensor. Dabei wird ausgenutzt, dass die zeitliche Verschiebung seines Signalverlaufs gegenüber den anderen Verläufen von der Geschwindigkeit und vom Abstand des gemessenen Objektes abhängt.

Abbildung 2: Skizze der prinzipiellen Messmethode der ES1.0. Der Sensorbereich beträgt dabei in einer Entfernung von ca. 18 m ca. 0,5 m × 1,0 m. Die Fotolinie liegt mindestens 3 m hinter der Messlinie und ist Geschwindigkeitsabhängig.

Wird ein zu hoher Geschwindigkeitswert ermittelt, wird ein Dokumentationsfoto über eine der zulässigen Kameras (Typ VII-4, FE2.0, FE2.4) erstellt. Das Fahrzeug muss sich zum Zeitpunkt der Fotodokumentation an einer Position hinter der Messlinie befinden, wobei diese geschwindigkeitsabhängig ist. Demnach kann über die Ermittlung der Überfahrstrecke eine Plausibilitätskontrolle des gemessenen Geschwindigkeitswertes durchgeführt werden.

a) Technische Daten

 

Rz. 46

 
Messbereich 10 km/h–250 km/h (geeicht)
Anzeigebereich Max. 10 km/h–399 km/h
Auflösung bei amtlichen Messungen 1 km/h
Gesamtlänge der Messbasis 500 mm
Länge der Kontrollstrecke 250 mm
Reichweite ca. 18 m
Quarzfrequenz für AD-Wandler 250 kHz
Betriebsdauer ca. 14 h
Temperaturbereiche des ES1.0  
Rechnereinheit, Anzeige Bedienteil ca. 0 °C bis + 50 °C (nicht kondensierend)
Sensorkopf, Foto- und Blitzeinrichtung ca. – 20 °C bis + 50 °C

b) Toleranzen

 

Rz. 47

Das Fahrzeug durchfährt den Sichtbereich der Sensoren, wobei diese nacheinander Triggersignale erzeugen. Die Triggersignale dienen zur Vorbestimmung der Geschwindigkeit, zur Abstandsbestimmung und zur Optimierung der Signalauswertung.

Des Weiteren liefern die Sensoren jeweils ein Helligkeitsprofil des vorbeifahrenden Fahrzeugs. Die aufgezeichneten Helligkeitsprofile können rechnerisch mit der mathematischen Methode der Korrelationsrechnung verglichen werden, um den genauen Zeitversatz der Profile zu bestimmen. Die Geschwindigkeit ergibt sich aus den zwei Zeiten der Messstrecke und der Kontrollstrecke und der jeweiligen Messbasis.

Für einen gültigen Geschwindigkeitsmesswert muss die Reihenfolge der Sensortriggerung (erst 1, dann 2, zuletzt 3 bei Fahrt von links nach rechts; erst 3, dann 2, zuletzt 1 bei der anderen Fahrtrichtung) eingehalten werden und die verschiedenen Parameter der Korrelationsrechnung (Qualität der Kurven) dürfen nicht unterschritten werden. Falls bei der Berechnung des Geschwindigkeitswertes die Übereinstimmung der Helligkeitsprofile der Sensoren 1 und 2 besser und/oder schlechter ist als die der Helligkeitsprofile der Sensoren 1 und 3, werden die zwischen den Sensoren 1 und 2 sowie den Sensoren 1 und 3 gebildeten Geschwindigkeitswerte mit entsprechenden Gewichtungen versehen, daraus wird letztlich der endgültige Geschwindigkeitswert ermittelt.

Der Vergleich der Helligkeitsprofile der Sensoren 1, 2 und 3 wird dann als gut gegeben, wenn diese um mehr als 75 % übereinstimmen; in welchen Punkten sich die drei Helligkeitsprofile um mehr als 75 % gleichen müssen, wurde seitens des Herstellers nicht mitgeteilt.

Die Messung wird dann endgültig als gut gegeben, wenn sich der durch den Vergleich der Helligkeitssignale ergebende Geschwindigkeitswert nicht um mehr als 2 % vom Wert der speziellen Triggerpunkte und sich nicht um mehr als 6 % vom durch den Vortrigger ermittelten Eingangswert unterscheidet.

c) Eichung

 

Rz. 48

Bei der Eingabe eines Messwertes, mit dem eine Geschwindigkeit simuliert wird, betragen die Fehlergrenzen für die Anzeigen der Messanlage ± 1 km/h bei Messwerten bis 150 km/h und ± 2 km/h bei Messwerten oberhalb 150 km/h.

Bei betriebsmäßigen Prüfungen im Straßenverkehr betragen die Fehlergrenzen für die Anzeigen des Geschwindigkeitsüberwachungsgerätes ES1.0 ± 3 km/h bei Messwerten bis 100 km/h und ± 3 % des richtigen Wertes bei Messwerten oberhalb von 100 km/h. Die so errechneten Werte für die Fehlergrenzen sind auf den nächsten ganzzahligen Wert aufzurunden.

Am Messgerät (ohne Kameras) werden laut Bedienungsanweisung nach der korrekten Eichung insgesamt 13 Eichsiegel befestigt.

2. Einrichtung der Messstelle/Messdurchführung

 

Rz. 49

Messungen in Kurven, im Bereich von Straßenbaustellen sowie innerhalb geschlossener Ortschaften, in 30 km/h-Zonen und in verkehrsberuhigten Bereichen (Messwerte ab 10 km/h) sind ohne Einschränkung möglich.

In der Gebrauchsanweisung wir...

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