Rz. 1

Bei den Lichtschrankenmessgeräten werden prinzipiell zwei verschiedene Typen unterschieden. Zum einen die Lichtschranke und zum anderen der Einseitensensor. Beide Messanlagentypen haben eine unterschiedliche Datenauswertung, stimmen aber in einigen grundlegenden Eigenschaften überein. So arbeiten beide nach dem gleichen Messprinzip und haben eine ähnliche Fehleranfälligkeit. Auf diese beiden Punkte soll zuerst eingegangen werden, worauf eine Zusammenstellung der zugelassenen Lichtschrankenmessgeräte folgt.

 

Rz. 2

Die Geschwindigkeitsmessgeräte, die nach dem Prinzip der Lichtschrankenmessung arbeiten, verwenden den Abstand mehrerer optischer Signale in Bezug zu einer festen Wegbasis, um so einen Geschwindigkeitswert bestimmen zu können. Dieses wird in der Abbildung 1 (Rdn 3) verdeutlicht.

Dabei wird die Messanlage seitlich von der zu überprüfenden Strecke positioniert, so dass der Öffnungswinkel der Sensoren senkrecht über die Fahrbahn zeigt. In der Abbildung 1 (a) ist dieses mit den gestrichelten Linien dargestellt. In der Regel ist ein Messgerät dieser Bauweise mit mindestens drei Sensoren ausgestattet. Die Sensoren nehmen dabei jeweils ein Helligkeitssignal auf. Hierbei handelt es sich je nach Geräteversion um die Umgebungshelligkeit (Einseitensensor) oder um die Helligkeit einer vom Messgerät erzeugten Lichtquelle. Im letzteren Fall ist auf der dem Sensor gegenüber liegenden Seite ein Lichtsender aufgestellt (Lichtschranke). Falls ein bestimmtes Signalmaximum (z.B. Kontraständerung) oder ein Signalabbruch oder -anstieg (Unterbrechung der Lichtschranke) an einem Sensor von der Messanlage registriert wird, ergibt sich eine Zeitmarke für die Position des Sensors. Da jede Messanlage mit mindestens drei Sensoren ausgestattet ist, können mehrere Zeitdauern tx zwischen den einzelnen Sensoren bestimmt werden. Da der Abstand sx zwischen diesen bekannt ist (Messbasis), können somit mehrere Geschwindigkeitswerte vx pro Messung bestimmt werden.

 

Rz. 3

Abbildung 1: (a) Messprinzip der Lichtschrankenmessanlagen (b) Notwendigkeit der Nivellierung (c) Abtastfehler.

 

Rz. 4

Welche Anzahl an Geschwindigkeitswerten bestimmt wird und welcher der ermittelten Werte dann zum Vorwurf gemacht wird, ist messanlagenspezifisch.

Die verschiedenen Lichtschrankenmessanlagen können dabei unterschiedliche Fahrbahnbreiten in beide Fahrrichtungen überwachen.

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