Rz. 85

Laut Gebrauchsanweisung muss die Fotolinie auf einem Foto der Messreihe dokumentiert werden (vgl. Rdn 71). Im Gegensatz dazu wird aber in der Gebrauchsanleitung geschrieben, dass der Fotopunkt bzw. die Fotolinie keine messrelevante Bedeutung haben soll und lediglich zur Erleichterung der Zuordnung der Fahrzeuge dient. Die Fotoposition wäre auch aus den Positionen mehrerer fotografierter Fahrzeuge erkennbar. Diese Formulierung ist durchaus als problematisch anzusehen, da, falls ein Fehler der Messanlage vorliegt, alle Fahrzeuge an der falschen Position fotografiert werden könnten. Somit wäre es nicht möglich, anhand der Fotodokumentation einen Messfehler oder einen Defekt der Messanlage festzustellen. Aufgrund dessen ist es unabdinglich, dass auf mindestens einem Messfoto die Fotolinie dokumentiert wurde. Dieses dient dann nicht der Zuordnung der Fahrzeuge oder der Zuordnung eines Geschwindigkeitswertes, sondern nur der Kontrolle der Funktionstüchtigkeit der Anlagen.

Bei der Fotoliniendokumentation ist die praktische Umsetzung häufig problematisch. So werden oftmals Pylonen verwendet, deren Grundmaß 30 × 30 cm beträgt. Die Abstandsmessung zur Fotolinie hat geräteintern eine maximale Toleranz von ± 33 cm, sodass das Maß der Pylonen dieses schon fast abdeckt. Ist nun nicht direkt ersichtlich, welche Lage der Pylonen als Fotolinienlage angenommen werden kann, befindet man sich schnell außerhalb des Toleranzbereiches der Messung.

Zu beachten ist, dass bei der Verwendung von Leitkegeln, o.ä. die Kameraposition nach Erstellung der Fotoliniendokumentation nicht verändert wird. In der Abbildung 6 (Rdn 86) ist ein Beispiel gezeigt, bei dem ein Motorrad fotografiert wurde. Es kann aber keine Zuordnung durchgeführt werden, da sich die Position der Kamera nach Erstellung der Fotoliniendokumentation veränderte (verschobene Seitenlinien). Hier wurde gegen die Bestimmungen der Gebrauchsanweisung verstoßen und es ist keine Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Messanlage und des bestimmten Geschwindigkeitswertes möglich.

 

Rz. 86

Abbildung 6: Zwischen der Aufnahme der Fotoliniendokumentation und der Erstellung des Messfotos wurde die Kameraperspektive verändert, sodass keine technische Überprüfung der Messung am Messfoto durchgeführt werden kann.

 

Rz. 87

Ein häufiger Fehler ist ebenfalls bei der Verwendung eines Leitkegels oder einer Leitbarke als Fotolinienmarkierung zu sehen (Abbildung 7, Rdn 88). Eine Leitbake ist hinter einem Bordstein aufgestellt, sodass der Fuß der Leitbake, und damit auch die Fotolinienlage, nicht exakt bestimmbar ist. In diesem Falle kann keine Zuordnung des Geschwindigkeitswertes zu einem betroffenen Fahrzeug durchgeführt werden, weil nicht sicher ist, dass sich das Fahrzeug auch in einer Entfernung von 3 m zum mittleren Sensor befindet. Somit wäre in diesem Falle die Messung außerhalb des standardisierten Messverfahrens.

 

Rz. 88

Abbildung 7: (a) Die Position der Fotolinienlage kann nicht bestimmt werden, da die Bordsteinkante die Sicht auf den Aufstandspunkt der Leitbarke verdeckt. (b) Hier ist die Fotolinienmarkierung nicht zu erkennen, da hoher Grasbewuchs sie verdeckt.

 

Rz. 89

In der Abbildung 7 (b) wird beispielhaft ein Tatfoto gezeigt. In der oberen Datenzeile finden sich Angaben wie Gerätenummer und Kameranummer, eine Beschreibung der Messstelle und des Zeugens. Ebenfalls werden das Datum und der Zeitpunkt der Fotodokumentation festgehalten (geschwärzt). Zusätzlich ist hierbei der festgestellte Geschwindigkeitswert, die Fahrtrichtung des gemessenen Fahrzeuges als Pfeil, der nach rechts oder links zeigt und der von der Geschwindigkeitsanlage gemessene Abstand zwischen Sensor und der der Geschwindigkeitsmessanlage zugewandten Fahrzeugseite gezeigt. Ein weiterer Wert zeigt dabei den eingestellten Grenzwert an. Wird ein höherer Geschwindigkeitswert festgestellt, so wird eine Fotodokumentation erstellt. Darunter findet sich eine Dokumentation des gemessenen Abstandes zwischen Sensor und Straßenrand. Dieser Wert ist unbedingt einzugeben, da lediglich über diesen Wert eine Zuordnung zu dem Fahrzeug stattfinden kann. Deshalb müssen auch die jeweiligen Abstände und Fahrbahnbreiten im Messprotokoll eingetragen werden.

In diesem Fall soll sich die Fotolinienlage in Höhe der Fahrbahnfuge befinden. Diese ist auf dem Bild allerdings nicht auszumachen, da die Fahrbahn vom hohen Grasbewuchs verdeckt ist. Auch eine Kontrolle der Fotoposition anhand der vorderen Radaufstandspunkte ist nicht möglich, da diese ebenfalls verdeckt werden.

 

Rz. 90

Abbildung 8: Die tiefe Kamerapositionierung und die Fahrbahnkrümmung sorgen dafür, dass die Fotolinienmarkierung auf der hinteren Fahrbahn nicht erkannt werden kann.

 

Rz. 91

Aus Tarnungsgründen wird die Fotoeinrichtung gerne sehr tief aufgestellt. Dieses hat zur Folge, dass die Tiefenauflösung des Bildes äußerst gering ist. Dadurch ist die Auswertung der exakten Positionierung des betroffenen Fahrzeuges zu der Fotolinienlage häufig nicht möglich. Zumindest müssen große Toleranzen a...

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