Rz. 351

Die Klägerin machte einen Ausgleichsanspruch nach Regulierung eines Unfallschadens geltend. Der Versicherungsnehmer beider Parteien verursachte am 28.12.2006 als Fahrer eines Gespanns, bestehend aus einer bei der Klägerin haftpflichtversicherten landwirtschaftlichen Zugmaschine und einem bei der Beklagten haftpflichtversicherten Anhänger, einen Unfall. Infolge nicht angepasster Geschwindigkeit scherte der mit einem Bagger beladene Anhänger auf regennasser Fahrbahn bei einem Bremsmanöver aus. Er stieß zunächst gegen einen ordnungsgemäß am Fahrbahnrand abgestellten Pkw, anschließend gegen einen Zaun. Die noch im Aussteigen aus dem Pkw begriffene Beifahrerin wurde verletzt, der Pkw und der Zaun wurden beschädigt.

Die Klägerin hatte an die Geschädigten Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 12.911 EUR gezahlt, die sie zur Hälfte von der Beklagten ersetzt verlangte.

Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Mit der Revision verfolgte die Klägerin ihr Begehren weiter.

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