Rz. 111

Ein Unfallgeschehen kann unter Umständen vertragliche Schadensersatzansprüche auslösen, die mit Ansprüchen aus deliktischer Haftung konkurrieren können. Im vorliegenden Rahmen können nur einige wenige Hinweise auf die möglichen gesetzlichen Vertragshaftungsgrundlagen und einige ihrer wesentlichen Voraussetzungen gegeben werden. Im Übrigen ist auf die zu den jeweiligen Schuldverhältnissen/Vertragsarten bestehende Spezialliteratur sowie auf die BGB-Kommentare zu verweisen, wobei auch hier nur exemplarisch ergänzend einige für die Praxis zentrale Monografien oder aktuelle oder grundlegende Aufsätze Erwähnung finden können. Hinsichtlich der einzelnen Vertragstypen sind jeweils auch die Ausführungen zur Haftung aus Pflichtverletzung bzw. pVV und culpa in contrahendo (oben Rdn 69 ff.) zu beachten. Dort werden auch Gemeinsamkeiten und Unterschiede, insbesondere Vorzüge vertraglicher gegenüber deliktischen Haftungsgrundlagen aufgezeigt, vgl. Rdn 78. Das Verhältnis von vertraglicher Haftung zur Haftung aus unerlaubter Handlung und zur Gefährdungshaftung ist Gegenstand von Rdn 1 ff.); dort wird u.a. auf die Anspruchskonkurrenz sowie auf den Umfang vertraglicher Schadensersatzansprüche – auch im Hinblick auf Dritte – eingegangen. Wegen der Reichweite gesetzlicher und vertraglicher Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen wird auf § 20 hingewiesen.

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