Rz. 55

Muster 10.2: Grundbuchberichtigungsantrag des vertretenden Rechtsanwalts

 

Muster 10.2: Grundbuchberichtigungsantrag des vertretenden Rechtsanwalts

An das

Amtsgericht

– Grundbuchamt –

Hamburg

Eigentumswohnung des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________, gestorben am _________________________, eingetragen im Wohnungs-Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ für _________________________, Band _________________________, Heft _________________________, BV Nr. _________________________

Herr _________________________ ist als Eigentümer der oben näher bezeichneten Eigentumswohnung eingetragen. Er ist am _________________________ gestorben und wurde nach dem Erbschein des Amtsgerichts – Nachlassgericht – _________________________ vom _________________________, Az. _________________________, beerbt von 1. _________________________, 2. _________________________ und 3. _________________________.

Beweis: Beiliegende Ausfertigung des Erbscheins vom _________________________, von dem eine unbeglaubigte Fotokopie für die dortigen Akten beigefügt ist. Um Rückgabe der Ausfertigung wird gebeten.

Gemäß beiliegender Vollmacht vertrete ich den Miterben _________________________. In seinem Namen beantrage ich die Berichtigung des Grundbuchs dahin gehend, dass anstelle des Erblassers die drei zuvor genannten Miterben in Erbengemeinschaft als Eigentümer der bezeichneten Eigentumswohnung im Grundbuch eingetragen werden. Der genaue Grundbuchbeschrieb der Eigentumswohnung lautet: _________________________.

Der Wert der Wohnung beträgt ca. _________________________ EUR. Die Miterben nehmen Befreiung von den Berichtigungsgebühren gem. Nr. 14110 Anm. Abs. 1 KV GNotKG in Anspruch, weil der Berichtigungsantrag innerhalb von zwei Jahren seit dem Erbfall gestellt wird.[53]

Die Kostenrechnung (für Schreibgebühren und Auslagen) und die Eintragungsnachricht nach § 55 GBO können mir übersandt werden.

(Rechtsanwalt)

[53] Dies gilt aber nur für die Berichtigung, nicht auch für die Eintragung eines Erben aufgrund Erbteilungsvertrages, vgl. OLG Hamm Rpfleger 1967, 121; LG Detmold FamRZ 2009, 246.

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