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Dem Gesetz ist die Sicherung der Rechte des wahren Erben ein großes Anliegen. Auf vier verschiedenen verfahrensrechtlichen Wegen kann das Erbrecht gesichert werden:

Einziehung eines unrichtigen Erbscheins durch das Nachlassgericht von Amts wegen, § 2361 BGB, und Neuerteilung eines richtigen Erbscheins,
Klage auf Herausgabe eines unrichtigen Erbscheins, § 2362 BGB,
Erbenfeststellungsklage, § 256 Abs. 1 ZPO,
Grundbuchberichtigungsklage, § 894 BGB.

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