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Alle Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Praxis machen deutlich, dass kein Weg daran vorbeiführt, einem Berater dringend zu empfehlen, die Frage der Vergütung mit dem Erblasser in Ruhe zu erörtern und ihm alle positiven und negativen Aspekte zu schildern, um ihm den Nutzen nahe zu bringen, die Vergütungsfrage im Testament zu regeln.

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