Rz. 191
Hat ein Rechtsschutzversicherer seine Leistungspflicht wegen fehlender Erfolgsaussicht gem. § 3a ARB 2010 verneint, ohne dass der Versicherungsnehmer anschließend von seinem Recht auf Stichentscheid bzw. Schiedsgutachterverfahren Gebrauch macht, hat die Rechtsprechung den Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe verneint.[123]
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