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Strafvollstreckungssachen erfordern in der Regel einen erheblichen Zeitaufwand des RA. Häufig müssen Sachverständigengutachten ausgewertet werden und Anhörungstermine mit Sachverständigen wahrgenommen werden. Deshalb wurden im Vergütungsverzeichnis des RVG diesbezügliche Gebühren in den Nummern 4200 ff. geregelt.

Beispiel: Der Verteidiger wird beauftragt, den Verurteilten im Verfahren über die Aussetzung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu vertreten.

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