Rz. 202

Muster 1.27: Abschließende Vergütungsrechnung

 

Muster 1.27: Abschließende Vergütungsrechnung

_________________________ (Mandant)

_________________________ (Anschrift)

Unser Zeichen: _________________________ Bitte immer angeben

Verkehrsunfall vom _________________________

_________________________ (Anrede),

in vorbezeichneter Angelegenheit erlaube ich mir die Kosten meiner Inanspruchnahme für die außergerichtliche Tätigkeit und das Verfahren I. Instanz sowie für die Prüfung der Erfolgsaussicht einer Berufungseinlegung wie folgt zu beziffern:

Vergütungsrechnung

Name des Mandanten _________________________

wegen Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche aus Verkehrsunfall vom _________________________

Rechnungsnummer: _________________________

Leistungszeitraum: _________________________

Steuernummer: _________________________

 
Gegenstandswert: 8.000 EUR  
1,8 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 RVG 820,80 EUR
Entgelt für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme (netto) 840,80 EUR
19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG 159,75 EUR
Gesamtbetrag 1.000,55 EUR
 
Streitwert: 7.000 EUR  
1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG 526,50 EUR
– 0,75 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG1 – 342,00 EUR
1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG 486,00 EUR
Entgelt für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme (netto) 690,50 EUR
19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG 131,20 EUR
Gesamtbetrag 821,70 EUR
 
Streitwert: 7.000 EUR  
1,3 Prüfungsgebühr gem. Nr. 2201 VV RVG2 526,50 EUR
Entgelt für Post- u. Telekommunikationsdienstleistungen gem. Nr. 7002 VV RVG3 20,00 EUR
Zwischensumme (netto) 546,50 EUR
19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG 103,84 EUR
Gesamtbetrag 650,34 EUR

Ich darf Sie höflich auffordern, die Rechnungsbeträge bei Gelegenheit, jedoch bis spätestens zum _________________________, auf mein o.a. Kanzleikonto anzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen

(Rechtsanwalt)

 

Rz. 203

Erläuterungen der Fußnoten in Muster 1.27

Fußnote 1

 

Hinweis

Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden bewusst keine Vorschusszahlungen berücksichtigt.

 

Rz. 204

Die entstandene außergerichtliche Geschäftsgebühr wird zur Hälfte, höchstens jedoch mit einem Gebührensatz von 0,75 auf die gerichtliche Verfahrensgebühr angerechnet, Vorbemerkung 3 (4) zu 3100 VV RVG. Es mindert sich nicht die Geschäftsgebühr, sondern die Verfahrensgebühr (BGH Beschl. v. 22.1.2008 – VIII ZB 57/07, zfs 2008, 288).

 

Rz. 205

Fußnote 2

Sofern ein schriftliches Gutachten für die Erfolgsaussicht einer Berufungseinlegung angefertigt wurde, entsteht eine 1,3 Gebühr gem. Nr. 2101 VV RVG. Eine Vorbefassung ist für den Anfall der Gebühr unschädlich (OLG Düsseldorf Beschl. v. 1.8.2006 – II-10 WF 11/06, AGS 2006, 482 f.).

 

Rz. 206

Fußnote 3

Für die schriftliche Gutachtenerstellung entsteht die Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG gesondert.

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