Rz. 202
Muster 1.27: Abschließende Vergütungsrechnung
Muster 1.27: Abschließende Vergütungsrechnung
_________________________ (Mandant)
_________________________ (Anschrift)
Unser Zeichen: _________________________ Bitte immer angeben
Verkehrsunfall vom _________________________
_________________________ (Anrede),
in vorbezeichneter Angelegenheit erlaube ich mir die Kosten meiner Inanspruchnahme für die außergerichtliche Tätigkeit und das Verfahren I. Instanz sowie für die Prüfung der Erfolgsaussicht einer Berufungseinlegung wie folgt zu beziffern:
Vergütungsrechnung
Name des Mandanten _________________________
wegen Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche aus Verkehrsunfall vom _________________________
Rechnungsnummer: _________________________
Leistungszeitraum: _________________________
Steuernummer: _________________________
Gegenstandswert: 8.000 EUR | |
1,8 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 RVG | 820,80 EUR |
Entgelt für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen gem. Nr. 7002 VV RVG | 20,00 EUR |
Zwischensumme (netto) | 840,80 EUR |
19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG | 159,75 EUR |
Gesamtbetrag | 1.000,55 EUR |
Streitwert: 7.000 EUR | |
1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG | 526,50 EUR |
– 0,75 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG1 | – 342,00 EUR |
1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG | 486,00 EUR |
Entgelt für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen gem. Nr. 7002 VV RVG | 20,00 EUR |
Zwischensumme (netto) | 690,50 EUR |
19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG | 131,20 EUR |
Gesamtbetrag | 821,70 EUR |
Streitwert: 7.000 EUR | |
1,3 Prüfungsgebühr gem. Nr. 2201 VV RVG2 | 526,50 EUR |
Entgelt für Post- u. Telekommunikationsdienstleistungen gem. Nr. 7002 VV RVG3 | 20,00 EUR |
Zwischensumme (netto) | 546,50 EUR |
19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG | 103,84 EUR |
Gesamtbetrag | 650,34 EUR |
Ich darf Sie höflich auffordern, die Rechnungsbeträge bei Gelegenheit, jedoch bis spätestens zum _________________________, auf mein o.a. Kanzleikonto anzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
(Rechtsanwalt)
Rz. 203
Erläuterungen der Fußnoten in Muster 1.27
Fußnote 1
Hinweis
Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden bewusst keine Vorschusszahlungen berücksichtigt.
Rz. 204
Die entstandene außergerichtliche Geschäftsgebühr wird zur Hälfte, höchstens jedoch mit einem Gebührensatz von 0,75 auf die gerichtliche Verfahrensgebühr angerechnet, Vorbemerkung 3 (4) zu 3100 VV RVG. Es mindert sich nicht die Geschäftsgebühr, sondern die Verfahrensgebühr (BGH Beschl. v. 22.1.2008 – VIII ZB 57/07, zfs 2008, 288).
Rz. 205
Fußnote 2
Sofern ein schriftliches Gutachten für die Erfolgsaussicht einer Berufungseinlegung angefertigt wurde, entsteht eine 1,3 Gebühr gem. Nr. 2101 VV RVG. Eine Vorbefassung ist für den Anfall der Gebühr unschädlich (OLG Düsseldorf Beschl. v. 1.8.2006 – II-10 WF 11/06, AGS 2006, 482 f.).
Rz. 206
Fußnote 3
Für die schriftliche Gutachtenerstellung entsteht die Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG gesondert.
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