Rz. 468

Muster 1.29: Schlusszahlungseinrede, § 16 Abs. 2, 3 VOB/B

 

Muster 1.29: Schlusszahlungseinrede, § 16 Abs. 2, 3 VOB/B

Es ist richtig, dass die Klägerin ihre Leistungen unter dem _________________________ schlussgerechnet hat. Die Klägerin vergisst jedoch zu erwähnen, dass die Beklagte zugleich mit der Rücksendung der geprüften Schlussrechnung erklärt hat, dass eine weitere Zahlung nicht erfolgen werde. Zugleich hat die Beklagte darauf hingewiesen, dass diese Erklärung Nachforderungen der Klägerin ausschließe, soweit nicht die Klägerin innerhalb von 28 Tagen nach Zugang der Mitteilung einen Vorbehalt erklärt und diesen innerhalb weitere 28 Tage eingehend begründet oder eine prüfbare Rechnung über die vorbehaltenen Forderungen einreicht.

 
  Beweis: 1. Schreiben der Beklagten vom _________________________, Anlage
    2. Rückschein über dessen Zugang am _________________________, Anlage

Ein Vorbehalt der Klägerin ist nicht erfolgt, geschweige denn begründet worden. Die Klägerin hat die Forderung aus ihrer Schlussrechnung zwar noch einmal angemahnt, was man u.U. als Vorbehalt deuten könnte. Allerdings ist die Mahnung bei der Beklagten erst am _________________________ eingegangen und damit erst 30 Tage nach Zugang der Mitteilung der Beklagten bei der Klägerin.

Die Klägerin kann daher gem. § 16 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 VOB/B keine Ansprüche aus der Schlussrechnung mehr geltend machen. Die Klage ist abzuweisen.

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