Rz. 356

Grundsätzlich sind für eine schlüssige Werklohnklage Ausführungen zu den folgenden Punkten erforderlich:

 
Vertragsschluss
mündlich schriftlich konkludent
Vertragsgrundlagen
Vor allem: Einbeziehung der VOB/B? Weitere besondere Vertragsbedingungen? Möglichst alle Unterlagen, die relevant werden können.
Vertrags- bzw. Vergütungstyp
Übliche Vergütung nach § 632 Abs. 2 BGB Einheitspreisvertrag Detailpauschalvertrag Globalpauschalvertrag Stundenlohnvertrag oder -vereinbarung Selbstkostenerstattungsvertrag
Fälligkeitsvoraussetzungen

BGB-Bauvertrag:

Abnahme oder

Eintritt der Abnahmewirkungen

Ab 1.1.2018: Vorlage einer prüfbaren Schlussrechnung

VOB-Vertrag:

Abnahme oder Eintritt der Abnahmewirkungen

Übergabe einer prüffähigen Schlussrechnung

Prüfung bzw. Ablauf der Prüffrist
Ermittlung der Klageforderung
Schlussrechnungssumme
ggf. abzgl. geleisteter Zahlungen
ggf. abzgl. vereinbarter Abzüge und Einbehalte (Gewährleistungseinbehalt, Umlagen etc.)
ggf. abzgl. akzeptierter Kürzungen
ergibt: die eingeklagte Forderung
Nebenforderungen

Vorgerichtliche Anwaltskosten

Verzug
Notwendigkeit

Zinsen

Verzug
im VOB-Vertrag zusätzlich: Ablauf der Nachfrist (Wirksamkeit aber zweifelhaft, s.o. Rdn 216)
ggf. weitere Kosten wie z.B. eines Sachverständigen zur Vorbereitung der Klage

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge