Rz. 356
Grundsätzlich sind für eine schlüssige Werklohnklage Ausführungen zu den folgenden Punkten erforderlich:
Vertragsschluss | |||||||||||||||
mündlich | schriftlich | konkludent | |||||||||||||
Vertragsgrundlagen | |||||||||||||||
Vor allem: Einbeziehung der VOB/B? | Weitere besondere Vertragsbedingungen? | Möglichst alle Unterlagen, die relevant werden können. | |||||||||||||
Vertrags- bzw. Vergütungstyp | |||||||||||||||
Übliche Vergütung nach § 632 Abs. 2 BGB | Einheitspreisvertrag | Detailpauschalvertrag | Globalpauschalvertrag | Stundenlohnvertrag oder -vereinbarung | Selbstkostenerstattungsvertrag | ||||||||||
Fälligkeitsvoraussetzungen | |||||||||||||||
BGB-Bauvertrag: Abnahme oder Eintritt der Abnahmewirkungen Ab 1.1.2018: Vorlage einer prüfbaren Schlussrechnung |
VOB-Vertrag: Abnahme oder Eintritt der Abnahmewirkungen Übergabe einer prüffähigen Schlussrechnung Prüfung bzw. Ablauf der Prüffrist |
||||||||||||||
Ermittlung der Klageforderung | |||||||||||||||
Schlussrechnungssumme |
|
||||||||||||||
ergibt: die eingeklagte Forderung | |||||||||||||||
Nebenforderungen | |||||||||||||||
Vorgerichtliche Anwaltskosten
|
Zinsen
|
ggf. weitere Kosten wie z.B. eines Sachverständigen zur Vorbereitung der Klage |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen