Rz. 31

Die Anforderungen an einen Testamentsvollstrecker sind zahlreich. Idealerweise sollte ein Testamentsvollstrecker

das volle und umfassende Vertrauen des Erblassers und möglichst auch der Erben (!) genießen;
über bestimmte menschliche Qualifikation verfügen (insbesondere Standfestigkeit im Rahmen der Auseinandersetzung mit den Erben);
ausreichende Kenntnisse der konkreten wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und menschlichen Zusammenhänge bezogen auf den Erbfall besitzen;
sein Amt unabhängig von Eigeninteressen oder den Interessen eines Arbeitgebers führen;
über eine ausreichende, im Idealfall durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgesicherte Bonität im Schadensfall verfügen;
ein Alter und einen Gesundheitszustand haben, die die Aufgabenerfüllung noch während der – voraussichtlichen – Dauer der Testamentsvollstreckung erwarten lassen;
hinreichend organisatorischen Background sowie Zeit haben, um sich dem Amt zu widmen.

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