Rz. 31
Die Anforderungen an einen Testamentsvollstrecker sind zahlreich. Idealerweise sollte ein Testamentsvollstrecker
▪ | das volle und umfassende Vertrauen des Erblassers und möglichst auch der Erben (!) genießen; |
▪ | über bestimmte menschliche Qualifikation verfügen (insbesondere Standfestigkeit im Rahmen der Auseinandersetzung mit den Erben); |
▪ | ausreichende Kenntnisse der konkreten wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und menschlichen Zusammenhänge bezogen auf den Erbfall besitzen; |
▪ | sein Amt unabhängig von Eigeninteressen oder den Interessen eines Arbeitgebers führen; |
▪ | über eine ausreichende, im Idealfall durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgesicherte Bonität im Schadensfall verfügen; |
▪ | ein Alter und einen Gesundheitszustand haben, die die Aufgabenerfüllung noch während der – voraussichtlichen – Dauer der Testamentsvollstreckung erwarten lassen; |
▪ | hinreichend organisatorischen Background sowie Zeit haben, um sich dem Amt zu widmen. |
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