1. Allgemeines

 

Rz. 1427

Die TRAFFIPAX Speedophot ist unter dem Zulassungszeichen 18.11/89.13 und dem Zulassungsschein 1.23–3242.11/spdft von der PTB zur innerstaatlichen Eichung zugelassen. Mit Datum vom 29.8.2008 hat die PTB die 1. Neufassung der Anlage zur Zulassung unter dem Geschäftszeichen PTB1.32–4027594 herausgegeben.

Die Zulassung umfasst den Stativbetrieb, den Containereinbau, den Fahrzeugeinbau und das Moving-Radar.

 

Rz. 1428

Den Hinweisen zum korrekten Messbetrieb liegt die Gebrauchsanweisung zum Verkehrsradargerät TRAFFIPAX speedophot, Stand Oktober 1999, zugrunde, welche gemäß Nr. 2.7.1 der 1. Neufassung der Anlage zur Zulassung bei allen Anlagen in der amtlichen Verkehrsüberwachung angewendet werden muss.

Zusätzlich finden die Gebrauchsanweisungen für bestimmte Gerätevarianten bzw. Komponenten Anwendung (Speedoguard, Mobil-Radar, Moving Version, Speedophot Digital, Handkontrollgerät).

2. Funktionsweise

 

Rz. 1429

Radartechnik basiert auf dem Aussenden elektromagnetischer Hochfrequenzstrahlung im Gigahertz-Bereich und dem Effekt der Frequenzänderung dieser Strahlung beim Auftreffen auf einen in Bewegung befindlichen Reflektor oder bei Bewegung des Senders.

Bei den zur Verkehrsüberwachung verwendeten Verkehrsradargeräten ist die Antenne Sender und Empfänger zugleich.

Im Sender wird eine konstante elektromagnetische Schwingung erzeugt und über die Schlitzantenne gebündelt abgestrahlt. Der horizontale Öffnungswinkel der Antenne beträgt bei der gegenständlichen Messanlage 5 Grad, der vertikale Öffnungswinkel 20 Grad.

Dieser gebündelte Radarstrahl trifft auf das durch die Messstelle fahrende Fahrzeug und wird von diesem reflektiert, d.h. empfangen und zum Sender zurückgeschickt.

Da sich der Reflektor in Bewegung befindet, wird während der Reflexion die Wellenlänge der Radarstrahlung verändert. Je nach Bewegungsrichtung des Fahrzeuges im Radarstrahl verkürzt oder verlängert die Reflexion die Wellenlänge. Die reflektierten Wellen werden vom Radargerät empfangen und mit den ausgestrahlten Wellen überlagert/verglichen. Dabei sind die beiden Signale gegeneinander phasenverschoben. Je nach Bewegungsrichtung des Fahrzeuges im Radarstrahl eilt die eine oder die andere Amplitude voraus.

 

Rz. 1430

In einer ersten Auswertephase bestimmt die Messlogik, ob das zu messende Fahrzeug auf den Sender zu- oder von ihm wegfährt. Nachdem die Fahrtrichtung des zu messenden Fahrzeuges festgestellt ist, werden die Messsignale der Fahrzeuge in der Gegenrichtung ausgeblendet.

 

Rz. 1431

In einer zweiten Auswertephase wird nun die Größe der Veränderung der elektromagnetischen Welle – und damit ihre Frequenzänderung – festgestellt und als Maß der Geschwindigkeit umgerechnet.

3. Messwertbildung

 

Rz. 1432

Während ein Fahrzeug durch den Radarstrahl fährt, entstehen je nach Größe und Bauform des Fahrzeuges unterschiedlich lange Dopplersignale. Dabei wertet der Mikroprozessor der Messanlage nicht nur eine Dopplerperiode, sondern eine ganze Anzahl der reflektierten Radarstrahlen aus.

 

Rz. 1433

Die Winkelveränderung zwischen Fahrzeug und Messgerät beim Durchfahren des Radarstrahles (von 17,5 Grad – 22,5 Grad) bedingt dabei die Feststellung unterschiedlicher Geschwindigkeitswerte.

 

Rz. 1434

Bei der verwendeten Anlage werden alle gemessenen Dopplerperioden in einem sog. Histogramm gespeichert. Damit wird eine Auflistung der Häufigkeit einzelner Geschwindigkeitsmesswerte an einem Fahrzeug durchgeführt. Seltener vorkommende Messwerte werden von den häufiger auftretenden durch eine Grenzlinie getrennt. Bei ausreichender Messwerthäufigkeit mit entsprechender Übereinstimmung wird auf die Gültigkeit der Messung entschieden.

Eine einzelne Häufigkeitsausprägung ist dabei eine gültige Messung. Löcher bis 2 km/h in dieser Ausprägung ergeben noch eine auswertbare Messung. Bei mehreren Ausprägungen, die mehr als 2 km/h auseinander liegen, wird auf Ungültigkeit der Messung entschieden. Bei den verwertbaren Histogrammen wird der arithmetische Mittelwert der Geschwindigkeit errechnet und angezeigt.

4. Fotoauslösung

 

Rz. 1435

Bei Überschreitung des eingestellten Grenzwertes erfolgt die Kameraauslösung beim abfließenden Verkehr (von der Anlage wegfahrend) zu dem Zeitpunkt, wenn das gemessene Fahrzeug den Radarstrahl verlassen hat. Damit haben alle im abfließenden Verkehr gemessenen Fahrzeuge im Messfoto eine etwa gleiche Position.

 

Rz. 1436

Bei der Messung des ankommenden Verkehrs ist eine vorgezogene Fotoauslösung erforderlich, um bei einer späten Messwertbildung das Herausfahren des Fahrzeuges aus dem Aufnahmebereich der Kamera zu verhindern. Deshalb erfolgt die Fotoauslösung bereits dann, wenn aus einer ausreichenden Anzahl von Dopplerperioden ein vorläufiger, den Grenzwert überschreitender Messwert gebildet wird.

 

Rz. 1437

Der Filmtransport und das damit verbundene Einschreiben der Daten in das Foto erfolgt aber erst dann, wenn das Fahrzeug den Radarstrahl verlässt. Wurde bei der Gesamtmesswertbildung der vorläufige Messwert bestätigt, wird der Messwert im Foto eingeschrieben. Weicht der endgültige vom vorläufigen Messwert ab, wird die Messung v...

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