Rz. 317

Es bleibt festzuhalten, dass nach wie vor bei vielen in Betrieb befindlichen Messgeräten der informationstechnische (und möglicherweise automatisierte) Nachweis, dass Messdaten unverändert sind, nicht zu erbringen ist. In einem unsicheren System ist es technisch nicht möglich, Authentizität und Integrität nachzuweisen. Viele Messgeräte erfüllen die aktuellen Anforderungen der PTB nicht.

 

Rz. 318

Zum Nachweis der Echtheit einer Messdatei bleibt daher nur in jedem Einzelfall, den Weg der Datei von der Erzeugung im Gerät bis zum Erstellen des Bußgeldbescheids nachzuvollziehen und an jeder Stelle die Möglichkeit einer Manipulation auszuschließen. Ob dies lückenlos und ohne etwas zu übersehen möglich ist, steht zu bezweifeln.

Um die Informationssicherheit in der Verkehrsüberwachung nachhaltig zu verbessern, müssen auf die eingesetzte Software dieselben Standards angewandt werden, wie in anderen Bereichen auch.

Regelmäßige Aktualisierungen müssen zur Normalität werden und keine Ausnahme darstellen.
Sicherheitslücken müssen proaktiv bei Bekanntwerden geschlossen werden.
Messgeräte müssen an die aktuellen Empfehlungen angepasst werden und nicht die Anforderungen nach unten korrigiert werden.
Informationssicherheit muss gewollt sein und nicht nur ein Lippenbekenntnis darstellen.

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