Rz. 539

 

Wichtige Entscheidungen:

OLG Stuttgart, Beschl. v. 14.8.2007 – 4 Ss 23/07
AG Freiburg, Urt. v. 14./25.8.2009 – 31 Owi 530 Js 11165/09
 

Rz. 540

Die von der Fa. Deininger Elektronik GmbH & Co.KG entwickelte Videostoppuhr wurde am 26.3.1993 unter dem Zeichen 18.13/92.05 von der PTB zugelassen und wird bspw. in Baden-Württemberg bei dem sogenannten ViBrAM- oder BAMAS-Verfahren verwendet.

 

Rz. 541

Grundlage dieses Messverfahrens ist eine Weg-Zeit-Berechnung über zwei auf der Fahrbahn markierte Teilstrecken von jeweils 50 m anhand einer gefertigten Videoaufzeichnung. Die Ermittlung eines räumlichen Abstandes zwischen den Fahrzeugen erfolgt durch Umrechnung des zeitlichen Abstandes an den auf der Fahrbahn aufgebrachten Markierungen und anschließendem Abzug der Fahrzeuglänge des vorausfahrenden Fahrzeuges.

 

Rz. 542

Die folgende Abbildung zeigt schematisch die Markierungssystematik.

Abbildung 35: Markierungssystematik; Archiv VUT

 

Rz. 543

In der Videoaufzeichnung wird die durch die VSTP generierte Messzeit in dem Format HH:MM:SS,SS für jedes Videohalbbild (d.h. alle 0,02 s) eingeblendet.

 

Rz. 544

Der Taktgeber der internen Uhr der VSTP besteht aus einem temperaturstabilisierten Quarzoszillator. Zur Vermeidung von Abweichungen zwischen der eingeblendeten Uhrzeit und der Bildwiederholfrequenz der Videokamera verfügt die VSTP zudem über einen Synchronsignal-Generator, welcher eine externe Synchronisation der Videoquelle ermöglicht. Dieser wird ebenfalls durch den Quarzoszillator getaktet, sodass eine feste Kopplung der Stoppuhr mit dem Synchrontakt sichergestellt ist.

 

Rz. 545

Die Messdurchführung erfolgt unter Verwendung von mehreren Videokameras, wobei eine Kamera zur Aufzeichnung der Messsituation (Tatkamera) und eine bzw. weitere Kamera(s) zur Aufzeichnung von Fahrer und Kennzeichen (Identkamera) dient bzw. dienen.

 

Rz. 546

Wird vom Messpersonal ein Verstoß "vermutet", erfolgt durch manuelle Auslösung der Identkamera die Aufzeichnung des Fahrzeugführers und Kennzeichens. Eine eindeutige Zuordnung zu dem gemessenen Fahrzeug ist durch die Zeiteinblendung in der Aufzeichnung der Identkamera gewährleistet.

 

Rz. 547

Neben der Messzeit werden in den Aufnahmen der Mess- und Identkamera für jedes Videohalbbild zudem zusätzlich die synchronisierten Daten des GPS-Moduls bzgl. Datum, Zeit und Position eingeblendet. Die eingeblendete Uhrzeit entspricht hierbei dem Format der UTC Weltzeit, welche der mitteleuropäischen Zeit um 2 Stunden während der Sommer- bzw. 1 Stunde während der Winterzeit "nacheilt".

 

Rz. 548

Durch den zweiten Nachtrag zur Innerstaatlichen Erstzulassung der PTB wurde neben dem Anschluss analoger Videorekorder auch der Anschluss handelsüblicher digitaler Videorekorder genehmigt, sofern diese spezifizierten Anforderungen entsprechen.

a) Messdurchführung

 

Rz. 549

Bei diesem Messverfahren (oftmals auch als ViBrAM bezeichnet) sind im Zielbereich der Messstelle zur Auswertung von Geschwindigkeit und Abstand i.d.R. zwei Teilstrecken zu jeweils 50 m markiert.

 

Rz. 550

Die Auswertung der Geschwindigkeit der Fahrzeuge erfolgt durch eine Weg-Zeit-Berechnung über die beiden markierten Teilstrecken.

Durch die zweifache Auswertung der Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeuges erfolgt hierbei eine Überprüfung der Konstanz innerhalb der markierten Messstrecke im Zielbereich. Zur Geschwindigkeitsermittlung werden die Fahrzeuge analog zu dem bereits beschriebenen Verfahren bspw. mit der Vorderachse zunächst vor der 50 m-Markierung und anschließend hinter der Ziellinie (0 m-Markierung) positioniert, wodurch nachteilige Positionierungen der Fahrzeuge aufgrund der Bildwiederholfrequenz der Kamera vermieden werden sollen.

Abbildung 36: Dokumentation einer Messstelle mit typischer Markierungssystematik; eigene Darstellung

 

Rz. 551

Die Auswertung des Abstandes erfolgt im Gegensatz zu anderen Verfahren nicht durch die Ermittlung des zeitlichen Abstandes zwischen der Hinterachse des vorausfahrenden Fahrzeuges und Vorderachse des nachfolgenden Fahrzeuges.

 

Rz. 552

Der Abstand wird zwischen den Vorderachsen der beiden Fahrzeuge als zeitlicher Abstand ermittelt und unter Einbeziehung der ermittelten Geschwindigkeit in einen räumlichen Abstand umgerechnet. Anschließend wird der so ermittelte Abstandswert um die Fahrzeuglänge des vorausfahrenden Fahrzeuges verringert, wobei hier nicht der konkrete Achsstand gemeint ist, sondern meist eine begünstigende, weil kürzere, Pauschale in Abzug gebracht.

 

Rz. 553

Positiv zu bewerten ist hierbei die Berücksichtigung einer weitergehenden Toleranz von 0,04 s, durch welche Ungenauigkeiten bei der Positionierung der Fahrzeuge zur Ermittlung des zeitlichen Abstandes kompensiert werden sollen.

b) Fehlermöglichkeiten

 

Rz. 554

Wie auch beim Dako Timer 1 und Dako Timer 2 ergibt sich eine potenzielle Fehlermöglichkeit durch die nicht automatisierte Auswertung von Geschwindigkeit und Abstand. Im Zielbereich sind eventuelle Messfehler aufgrund fehlerhafter Zeitnahmen oder falscher Berechnungen durch den Auswertebeamten daher auch bei diesem Verfahren nie gänzlich a...

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