Rz. 1697
Zur gewerblichen Güter- und Personenbeförderung eingesetztes Fahrpersonal unterliegt in Deutschland folgenden Gesetzen:
Bis 2,8 t zGG = Arbeitszeitgesetz
Von 2,8 t bis 3,5 t zGG = Fahrpersonalverordnung
Ab 3,5 t zGG = VO (EG) 561/2006
In diesen Gesetzen und Verordnungen sind die zulässigen Lenkzeiten und notwendigen Pausenzeiten jeweils spezifisch geregelt.
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