Rz. 86

Sofern über den Unfallhergang Streit besteht, lässt sich dessen Ablauf über folgende Beweismittel u.U. rekonstruieren:

Schadensgutachten: Lässt der Mandant den Unfallschaden an seinem Fahrzeug sachverständig begutachten, lassen sich daraus häufig Rückschlüsse über den Schadenshergang herleiten. Da das Gutachten dem gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer übersandt wird, sollten die darin befindlichen Fotografien zumindest kopiert, im Bedarfsfall auch abfotografiert werden.

Um die Regulierung der Schäden zu beschleunigen, empfiehlt es sich zudem, sich das Schadensgutachten per E-Mail als pdf-Dokument von dem Sachverständigen übermitteln zu lassen, um dieses dann auch als E-Mail an den Haftpflichtversicherer weiterzuleiten. Damit umgeht man Zeitverluste durch Postlaufzeiten sowie die Scanvorgänge beim Haftpflichtversicherer.

Rekonstruktionsgutachten/Unfallgutachten: In einem Unfallgutachten wird der konkrete Unfallhergang durch einen Sachverständigen rekonstruiert. Da das Unfallgutachten mit erheblichen Kosten verbunden ist, spielt es im Rahmen der außergerichtlichen Unfallregulierung nur eine untergeordnete Rolle. Dies mag sich aber ändern, wenn das Auslesen von Fahrzeugdaten immer mehr an Bedeutung gewinnt und dies die Einschaltung eines Sachverständigen erfordert. Kommt es zu einem erheblichen Personenschaden, bietet es sich u.U. an, durch die Stellung eines Strafantrags die staatlichen Strafverfolgungsbehörden zur Einholung eines entsprechenden Unfallgutachtens zu veranlassen.
Fotos vom Unfallort sind hilfreich, wenn sie sichtbare Unfallspuren (z.B. Glasscherben, Bremsspuren) am Unfallort dokumentieren oder den Unfallhergang verdeutlichen. Besondere Bedeutung gewinnen diese Bilder u.U., wenn auf ihnen die Unfallendstellung der Kraftfahrzeuge dokumentiert wird.
Dashcam-Aufnahmen erlangen immer größere Bedeutung bei der Aufklärung von Verkehrsunfallgeschehen und sie bieten für die Auswertungen im Rahmen von Unfallrekonstruktionsgutachten häufig die bestmöglichen Aufklärungschancen. Der Sachverständige hat damit die notwendigen Tatsachen an der Hand, um fundierte Aussagen zum tatsächlichen Unfallablauf treffen zu können.
Unfallzeugen: Als unmittelbare Beweismittel haben Zeugenaussagen ebenfalls einen hohen Beweiswert. Sind die Namen und Daten der Unfallzeugen nicht bekannt, lassen sie sich regelmäßig durch einen Blick in die polizeiliche Ermittlungsakte ermitteln. Noch wichtiger für die Unfallbearbeitung sind bereits vorhandene Zeugenaussagen in der Ermittlungsakte, welche im unmittelbaren zeitlichen Kontext zum Unfallgeschehen erfolgt sind und daher als unverfälschte Wiedergabe des Erlebten einen besonders glaubhaften Aussagegehalt aufweisen.
 

Rz. 87

 

Hinweis

Sind Unfallzeugen bekannt und steht nicht fest, ob sie sich gegenüber der Polizei oder den Strafverfolgungsbehörden zur Sache äußern werden, empfiehlt es sich dringend, sie um eine schriftliche Bestätigung ihrer Beobachtungen zu bitten. Dadurch wird nicht nur die außergerichtliche Beweisführung erleichtert. Kommt es zu einem Prozess, liegt das Verkehrsunfallgeschehen häufig bereits lange Zeit zurück. Viele Zeugen können sich deshalb nicht mehr an alle wesentlichen Einzelheiten des Unfallhergangs erinnern. Haben sie sich bereits kurze Zeit nach dem Unfall schriftlich zum Unfallhergang geäußert, kann ihnen im Prozess die Aussage vorgehalten werden. Dann werden sie in aller Regel ihre ursprünglichen Angaben als richtig bestätigen.

 

Rz. 88

Muster 1.7: Anfrage an Unfallzeugen

 

Muster 1.7: Anfrage an Unfallzeugen

Herrn/Frau

_________________________

Verkehrsunfall vom _________________________,

Pkw _________________________, amtl. Kennzeichen _________________________

Sehr geehrte/r Frau/Herr _________________________,

ich vertrete die Interessen von _________________________ aus _________________________. Gegenstand meines Auftrags ist der Verkehrsunfall vom _________________________ in _________________________. Nach den mir vorliegenden Informationen waren Sie Zeuge des Verkehrsunfalls. Zur Wahrung der berechtigten Interessen meines Mandanten benötige ich dringend weitere Informationen zum Unfallhergang. Ich wäre Ihnen deshalb sehr verbunden, wenn Sie den beigefügten Kurz-Fragebogen ausfüllen und an mich zurücksenden könnten. Dies kann gerne auch in eingescannter Fassung per E-Mail unter Angabe unseres Az. geschehen.

Für Ihre Mühen bedanke ich mich – auch im Namen meines Mandanten – im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

(Rechtsanwalt)

Hinweis zum Datenschutz: Wir haben Ihren Namen und Ihre Anschrift zur Aufklärung des o.g. Verkehrsunfalls erhalten und verarbeiten diese Daten, um insbesondere mit Ihnen kommunizieren zu können. Bei weiteren Fragen zu der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beachten Sie bitte die Datenschutzerklärung auf unserer Homepage unter www.[...]. Auf Anfrage senden wir Ihnen diese auch gerne per Post zu.

Bei der Kontaktaufnahme und Anfragen an den Zeugen sollte auch ein Datenschutzhinweis nach Art. 14 DSGVO erteilt werden – entwed...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge