Rz. 525
Die Kapitalisierungstabellen berücksichtigen nur die durchschnittliche und nicht die individuelle Lebenserwartung. Einer vorliegenden gesundheitlich verkürzten Lebenserwartung ist durch Kürzung des Kapitalisierungsfaktors Rechnung zu tragen.
Rz. 526
Einer Vorversterblichkeit ist auch dann Rechnung zu tragen, wenn sie gerade erst aus dem Unfallgeschehen resultiert. Die verkürzte Lebenserwartung ist objektiv zu betrachten und der Kapitalbetrag fällt entsprechend geringer aus.[418]
Rz. 527
Bei Risikotätigkeiten (z.B. Schwerarbeit, Untertagetätigkeit) ist die verkürzte Lebensarbeitszeit mit zu berücksichtigen.
Rz. 528
Wenn Ausländer verletzt oder getötet werden, gelten Besonderheiten (siehe dazu Rdn 534 ff.).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen