Rz. 535
Für die Kapitalisierung ist neben den besonderen Fallumständen (insbesondere dem Verletzungsbild) hervorzuheben, dass die allgemeinen deutschen Sterbetafeln der Kapitalisierung nicht zugrunde gelegt werden können.[424] Die allgemeinen deutschen Sterbetafeln gelten nur für deutsche Staatsangehörige.[425]
Rz. 536
Die Lebenserwartung im Ausland unterscheidet sich teilweise erheblich von den deutschen Verhältnissen.[426] Für ausländische Staatsangehörige ist daher auf anerkannte Sterbetafeln des Herkunftslandes abzustellen, um ihr Ursprungsland und die dortige Lebenserwartung abzubilden.[427]
Rz. 537
Die Lebenserwartung von Gastarbeitern der "ersten Generation" ist kürzer,[428] eine Korrektur des auf Grundlage einer deutschen Sterbetafel ermittelten Kapitalisierungsfaktors ist daher erforderlich. Die Lebenserwartung der sog. "zweiten und dritten Generation" dürfte der berücksichtigten statistischen Entwicklung entsprechen. Dies gilt ebenso für Aussiedler/Übersiedler aus Osteuropa.[429]
Rz. 538
Entsprechendes gilt bei Verletzung und Tötung von anderen Ausländern (wie Flüchtlingen oder Asylbewerbern). Auch hier können nicht ohne Weiteres die Daten der Allgemeinen Deutschen Sterbetafel übernommen werden.[430]
Rz. 539
Siehe auch die internationalen Sterbetafeln § 6 Rdn 112 ff. (Männer: Tabelle 6.22 [§ 6 Rdn 117]; Frauen: Tabelle 6.23 [§ 6 Rdn 119]).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen