Rz. 23
Bei der Kapitalisierung wird der gegenwärtige Wert laufender künftig anfallender Rentenleistungen ermittelt (Barwertberechnung einer Rente zur endgültigen Ablösung einer Rente): Es wird derjenige Kapitalbetrag bestimmt, der zusammen mit dem Zinsertrag ausreicht um während einer bestimmten Zeit (oder der durchschnittlich noch zu erwartenden Lebens- oder Erwerbsdauer) die eigentlich geschuldete Rente zu zahlen (siehe Abbildung 1.1, Rdn 240).
Rz. 24
Die einzelnen Berechnungsfaktoren sind nach den Besonderheiten des Falles zu schätzen, wobei die Beteiligten Prognosen zur künftigen Entwicklung der Lebensumstände des Verletzten bzw. Getöteten und der wirtschaftlichen Daten wagen müssen.[16] Letztlich ist der Kapitalbetrag unter Abwägung der beiderseitigen Interessenlagen frei auszuhandeln.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen