Rz. 279

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt grundsätzlich die Kosten für gerichtliche Verfahren und die vorhergehende Rechtsberatung. Dabei sind jedoch gravierende Einschränkungen zu beachten. Zum einen bestehen die meisten Rechtsschutzversicherungen aus sog. Leistungspaketen, d.h. sie gelten nicht für alle den Versicherungsnehmer betreffenden Rechtsstreitigkeiten, sondern nur für bestimmte. Ein häufiges Paket ist beispielsweise der Verkehrsrechtsschutz, der natürlich Rechtsstreitigkeiten aus dem Mietrecht nicht abdeckt.

 

Rz. 280

Daneben gelten Einschränkungen, die sich aus dem Verhalten des Mandanten selbst ergeben können. So übernimmt eine Rechtsschutzversicherung bspw. die Kosten für eine Rechtsberatung nur einmal, nicht aber immer wieder, wenn ein Mandant ständig in einer Sache den Anwalt wechselt und dadurch immer neue Vergütungsansprüche auslöst. Weiter gilt die generelle Einschränkung, dass die Rechtsschutzversicherung für vorsätzlich begangene Straftaten keinen Rechtsschutz übernimmt.

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