Rz. 56
Beispiele für Gebrauchsregelungen sind die Vergabe von Stellplätzen im Turnusverfahren,[106] die Vermietung von Gemeinschaftseigentum,[107] Hausordnungen (vgl. § 6 Rdn 1 ff.) u.v.m., auch Nutzungsregelungen zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Vorgaben, wie z.B. Kinderspielplätze, Feuerwehrzufahrt oder auch Abstellraumzuordnung.[108] Solche Vereinbarungen sind auch nach Streichung von § 15 WEG a.F. zulässig und von den Wohnungseigentümern nach 14 WEG zu beachten.[109]
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