Rz. 86

Für den Sachverständigenbeweis gelten über § 30 FamFG die §§ 402 ff. ZPO entsprechend.[73] Auch hier kann es für den Anwalt unter Umständen ratsam sein, einen Beweisantrag zu stellen.

 

Rz. 87

Muster 1.19: Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens

 

Muster 1.19: Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens

An das

Amtsgericht

– Nachlassgericht –

_________________________

Nachlasssache _________________________

Az. _________________________

Erbscheinsantrag des _________________________

Der Erblasser war zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments infolge einer altersbedingten Demenz nicht testierfähig. Die Zeugen _________________________ und _________________________ haben bestätigt, dass der Erblasser weder örtlich noch zeitlich orientiert war. Insoweit beantrage ich die Einholung eines Sachverständigengutachtens.

(Rechtsanwalt)

[73] Bumiller/Harders/Schwamb/Bumiller, § 30 FamFG Rn 30.

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