Rz. 5

Das Oberlandesgericht entscheidet in Nachlasssachen als zweite Tatsacheninstanz, § 119 Abs. 1 Nr. 1 lit. b GVG.

Gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts kann die Rechtsbeschwerde nach §§ 70 ff. FamFG zugelassen werden. Die Rechtsbeschwerde ist von dem Beschwerdegericht zuzulassen, wenn eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit oder zur Vereinheitlichung oder zur Fortbildung des Rechts geboten ist.

 

Rz. 6

Muster 1.1: Beschwerdeeinlegung

 

Muster 1.1: Beschwerdeeinlegung

An das

Amtsgericht

– Nachlassgericht –

_________________________

In der Nachlasssache _________________________

lege ich unter Vollmachtsvorlage für den Beteiligten _________________________ gegen den Beschluss des Amtsgerichts _________________________ vom _________________________, Az. _________________________,

Beschwerde ein.

Begründung:

_________________________

(Rechtsanwalt)

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