Rz. 5
Das Oberlandesgericht entscheidet in Nachlasssachen als zweite Tatsacheninstanz, § 119 Abs. 1 Nr. 1 lit. b GVG.
Gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts kann die Rechtsbeschwerde nach §§ 70 ff. FamFG zugelassen werden. Die Rechtsbeschwerde ist von dem Beschwerdegericht zuzulassen, wenn eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit oder zur Vereinheitlichung oder zur Fortbildung des Rechts geboten ist.
Rz. 6
Muster 1.1: Beschwerdeeinlegung
Muster 1.1: Beschwerdeeinlegung
An das
Amtsgericht
– Nachlassgericht –
_________________________
In der Nachlasssache _________________________
lege ich unter Vollmachtsvorlage für den Beteiligten _________________________ gegen den Beschluss des Amtsgerichts _________________________ vom _________________________, Az. _________________________,
Beschwerde ein.
Begründung:
_________________________
(Rechtsanwalt)
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen