Rz. 790

▪ Zustimmung

Der Unterhaltsempfänger hat dem Sonderausgabenabzug zuzustimmen.

Die Zustimmung kann durch Unterschriftleistung auf der Anlage U zur Einkommensteuererklärung oder direkt durch eine Erklärung gegenüber der Finanzbehörde vorgenommen werden.

 

Rz. 791

▪ Widerruf

Die Zustimmung gilt beim Unterhaltsgläubiger bis zu ihrem Widerruf, der sowohl gegenüber dem Wohnsitz-FA des Unterhaltsempfängers als auch gegenüber dem Wohnsitz-FA des Unterhaltschuldners erfolgen kann.[565] Erst mit Zugang beim Finanzamt wird der Widerruf wirksam und gilt ab dem Folgejahr.[566]

 

Rz. 792

 

Hinweis

Eine Blanko-Zustimmung wirkt daher auch für die Folgejahre, wenn sie nicht rechtzeitig widerrufen oder der Höhe nach beschränkt wird. Aus Sicherheitsgründen sollte der Unterhaltsberechtigte seine Zustimmung lediglich auf ein Kalenderjahr beschränken, weil er ansonsten auch für die Folgezeit Einkommensteuervorauszahlungen entrichten muss, selbst wenn die Unterhaltsleistung sich ermäßigt oder entfällt.[567]

Bei einem Widerruf muss der Steuerbescheid des Unterhaltleistenden wegen neuer Tatsachen nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO selbst dann geändert werden, wenn der Widerruf der Zustimmung den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den geschiedenen Ehegatten widersprechen oder missbräuchlich sein sollte.[568]

Der Unterhaltsgläubiger sollte seine Zustimmung daher auch hier lediglich auf ein Kalenderjahr beschränken, damit er nicht Gefahr läuft, auch für die Folgezeit Einkommensteuervorauszahlungen entrichten zu müssen, selbst wenn die Unterhaltsleistung sich ermäßigt oder entfällt.[569]

[566] BFH BFH/NV 2007, 903.
[567] Kogel, Das begrenzte Realsplitting – Ein Auslaufmodell im Unterhaltsrecht? FamRB 2008, 277 ff.
[569] Kogel, Das begrenzte Realsplitting – Ein Auslaufmodell im Unterhaltsrecht? FamRB 2008, 288.

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