Rz. 804

Voraussetzungen der Zustimmung sind:

rechtsverbindliche Freistellungsverpflichtungen in schriftlicher Form hinsichtlich aller steuerlichen und sonstigen Nachteile[596]
Hinweis des Auffordernden, entweder den Vordruck Anlage U zu unterschreiben oder die Zustimmung direkt gegenüber dem Finanzamt zu erklären
 

Rz. 805

 

Hinweis

Es besteht kein Anspruch, die Anlage U zu unterschreiben.[597] Wird trotzdem die Unterschriftsleistung unter der Anlage U gefordert, ist dies fehlerhaft. Vielmehr muss klargestellt werden, dass die Zustimmung auch beim Finanzamt direkt erteilt werden kann und keine Anlage U hierfür notwendig ist. Wenn die Erklärung direkt beim Finanzamt abgegeben wird, muss der Unterhaltsberechtigte den Unterhaltspflichtigen darüber in Kenntnis setzen, damit auch er seine Steuerangelegenheiten korrekt und zeitgerecht bearbeiten kann. Dem Unterhaltspflichtigen sollte eine Kopie der Zustimmungserklärung übergeben werden. Sollte dies unterbleiben, hat der Unterhaltsberechtigte Veranlassung zum Zustimmungsantrag gegeben.[598] Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollte mit der Gegenseite eine Vereinbarung getroffen werden, in der sich diese verpflichtet, konkret bezeichnete Nachteile auszugleichen, wie steuerliche, sozialversicherungsrechtliche und die übrigen oben genannten finanziellen Nachteile.[599]

Bei Verwendung der Anlage U zur Einkommensteuererklärung sollte bereits auf dieser vermerkt werden, dass für das Folgejahr die Zustimmung vorsorglich widerrufen wird. Es ist die eigenhändige Unterschrift des Unterhaltsgläubigers erforderlich. Die Unterschrift des anwaltlichen Vertreters zählt nicht.[600]

[596] OLG Hamm FamRZ 2001, 98; OLG Frankfurt FamRB 2006, 303.
[597] BGH FamRZ 1998, 954; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 960; OLG Brandenburg ZFE 2008, 150.
[599] Muster unter: Meyer-Götz/Perleberg-Kölbel, § 8 Muster 185 bis 192.
[600] BFH FF 2011, 126; FuR 2011, 418.

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