Rz. 640
Nach § 19 Abs. 2 EStG bleibt seit 2005 von den Versorgungsbezügen ein nach einem Prozentsatz ermittelter und auf einen Höchstbetrag begrenzter Betrag sowie Zuschlag steuerfrei.
Versorgungsbezüge sind Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen.
Die Bemessungsgrundlage ergibt sich aus § 19 Abs. 2 S. 4 EStG.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen