Rz. 85

Alle erforderlichen Server zum Betrieb der beAs durch die BRAK werden aus datenschutzrechtlichen Gründen in Deutschland stehen (u.a. NSA-Problematik).

 

Rz. 86

Zusätzlich werden die beAs über mehrere Hochleistungsrechner (Server) an verschiedenen Standorten in Deutschland betrieben, um so auch im Falle eines Server-Ausfalls den Weiterbetrieb zu ermöglichen. Bei Netzzusammenbrüchen sind im beA-System nicht veränderbare Nachrichten und Postfachjournale vorgesehen, um die rechtssichere Dokumentation aller Vorgänge im beA sicherzustellen und entsprechende Ein- oder Ausgänge nachvollziehen zu können.

 

Rz. 87

Eine mit ausgewählten Kanzleien durchgeführte Umfrage zur zu erwartenden Datenmenge im elektronischen Rechtsverkehr wie auch beA ergab einen bundesweiten Bedarf von ca. acht Sendungen pro Sekunde. Dies ergäbe ein Sendungsvolumen von ca. 28.000 Sendungen pro Stunde bzw. ca. 700.000 Sendungen pro Tag. Zum Ausbaugrad der leistungsfähigen Breitbandanschlüsse und des Aufbaus von Hochleistungsnetzen siehe auch die Internetseite www.zukunft-breitband.de des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

 

Rz. 88

Angesichts von rund 161.000 zugelassenen Anwälten in Deutschland, die zwar nicht alle mit den Gerichten korrespondieren, erscheinen diese Zahlen jedoch gleichwohl zu kurz gegriffen. Sicher wird sich natürlich auch die Auslastung mit den Jahren erst noch entwickeln.

 

Rz. 89

Zur Kapazitätsbegrenzung für Nachrichten bzw. deren Anhänge im beA selbst vgl. auch die Ausführungen in § 12 Rdn 43 ff dieses Werks.

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