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Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ist natürlich mit Kosten verbunden. Ob sich die zu Beginn des elektronischen Rechtsverkehrs aufzuwendenden Kosten tatsächlich mit der Einsparung von Toner-, Papier-, Personal- und Portokosten wieder "reinholen" lassen, bleibt abzuwarten. Nachstehende Kostenübersicht kann daher nur grob wiedergeben, mit welchen Kosten zu rechnen ist. Letztendlich hängen die tatsächlichen Kosten auch von dem ab, was an Soft- und Hardware in der Kanzlei schon vorhanden ist; ob (ggf. ohnehin veraltete) Systeme aufgerüstet werden müssen und wieviel Komfort man selbst bei der Arbeit wünscht.

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