Rz. 33

Durch den Leitbildwandel kommt es regelungstechnisch zu einer konsequenten Ausgestaltung der GbR als Grundform aller rechtsfähigen Personengesellschaften (Baukastenprinzip). Verweistechnik:

KG: § 161 Abs. 2 i.V.m. § 105 Abs. 3 HGB: Rückgriff auf das OHG-Recht ("entsprechende Anwendung"),
OHG: § 105 Abs. 3 HGB: Rückgriff auf das GbR-Recht ("entsprechende Anwendung"),
Partnerschaftsgesellschaft: § 1 Abs. 4 PartGG: Rückgriff auf das GbR-Recht ("entsprechende Anwendung").

Diese Verweistechnik auf das GbR-Recht bedingt eine "möglichst vollständige Regelung im BGB, die – von dem Normkomplex für das neue Gesellschaftsregister abgesehen – ohne Verweisungen auf das HGB auskommt, in dem weiterhin allein das Sonderprivatrecht der Kaufleute enthalten ist".[69]

 

Rz. 34

Zugleich vollzieht der Gesetzgeber die Angleichung des GbR-Rechts an das OHG-Recht, das die Judikatur in den letzten Jahrzehnten vorgenommen hat, nach. Dies hat die Überführung zahlreicher Regelungen in den §§ 105 ff. HGB in das neue GbR-Recht erforderlich gemacht, was zu einer höheren Regelungsdichte der §§ 705 ff. BGB führt, die aber eine übersichtliche Gliederung (in sechs Kapitel) im Untertitel 2 (Rechtsfähige Gesellschaft) erfahren hat:

Kapitel 1 – Sitz und Registrierung (§§ 706 bis 707d BGB)
Kapitel 2 – Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander und der Gesellschafter zur Gesellschaft (§§ 708 bis 718 BGB)
Kapitel 3 – Rechtsverhältnis der Gesellschaft zu Dritten (§§ 719 bis 722 BGB)
Kapitel 4 – Ausscheiden eines Gesellschafters (§§ 723 bis 728b BGB)
Kapitel 5 – Auflösung der Gesellschaft (§§ 729 bis 734 BGB)
Kapitel 6 – Liquidation der Gesellschaft (§§ 735 bis 739 BGB)
 

Rz. 35

Das OHG-Recht basiert konzeptionell auf einer Ausgestaltung zusammengehörender Normenkomplexe – möglichst im Gleichlauf mit dem GbR-Recht –, um "dadurch die verbleibenden Strukturunterschiede von kaufmännischer und nicht kaufmännischer Personengesellschaft für den Rechtsanwender deutlich zum Ausdruck zu bringen".[70]

[69] RegE, BT-Drucks 19/27635, S. 105.
[70] RegE, BT-Drucks 19/27635, S. 106.

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