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Soll die Internetnutzung sicher unterbunden werden, kann der Arbeitnehmer an einen Arbeitsplatz ohne entsprechende Betriebsmittel versetzt werden. Ist ein Computer nicht vorhanden, erübrigt sich jede weitere Kontrolle. In modernen Unternehmen ist diese Maßnahme allerdings häufig nicht umsetzbar, denn ohne entsprechende Vernetzung kann praktisch keine Arbeitsleistung mehr erbracht werden. Als probates Mittel scheidet deshalb die Versetzung regelmäßig aus.

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