Rz. 202
Formulierungsbeispiel
Das Bruttomonatsentgelt beträgt 1/12 des tatsächlichen Bruttoeinkommens in den letzten 12 voll abgerechneten Kalendermonaten vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Hierbei werden alle geldwerten Vergütungsbestandteile berücksichtigt.
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