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Der Rechtsanwalt, dem ein Mandat im Zusammenhang eines möglichen Vollmachtsmissbrauchs angetragen wird, muss sich zur Ermittlung des Anspruchsgegners zunächst einen Überblick über den Bestand und die Reichweite der erteilten Vollmachten verschaffen.

Zuvor ist aber unbedingt die Vergütungsfrage zu klären. Die gesetzliche Vergütung nach dem RVG, die sich im Wesentlichen nach dem Gegenstandswert richtet, bildet keine passende Grundlage, wenn nicht bekannt ist, um welche Werte es geht.

Eine Zeitvergütung wird in den meisten Fällen angemessen sein. Der Befürchtung von Mandanten, dass Einsatz und Ertrag vielleicht in keinem Verhältnis stehen, kann man durch vorläufige Vergütungsobergrenzen begegnen. Dabei ist auch zu entschieden, ob Mitarbeiterstunden, insbesondere für die erste Durchsicht der Kontoumsätze auf verdächtige Buchungen und die Zusammenstellungen von Tabellen gesondert gezahlt werden bzw. im Stundensatz enthalten sind. Wichtig ist in jedem Fall eine Transparenz in der Vereinbarung wie auch in der Abrechnung.

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