Rz. 22
Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer[13] ist zuständig für die Dokumentation von Vorsorgevollmachten. Falls der Erblasser in dieser Form verfügt hat, kann eine Anfrage dort lohnend sein. Diese kann auch per E-Mail gestellt werden, wenn man sich als Nutzer hat registrieren lassen.
Rz. 23
Hinweis
Notare und Rechtsanwälte können sich als institutionelle Nutzer registrieren lassen und erhalten außer dem Zugang zu hinterlegten Vorsorgeverfügungen auch eine Reduzierung der Gebühren gem. § 4 der Gebührensatzung des Vorsorgeregisters.
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